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Checkup (kostenfrei)

Besichtigung und Erstgespräch

  • In einem unverbindlichen Gespräch wird die Ausgangssituation grob umrissen
  • Besichtigung der Praxis
  • Fragestellungen und Problembereiche aus Sicht des Praxisinhabers
  • Vergleich der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen mit anderen Praxen (auf Wunsch)
  • Detaillierte Erläuterung zum Ablauf einer Beratung
  • Erste Ansatzpunkte für die Generierung von Mehrwert benennen

Gewinn steigern

Die Möglichkeiten den Gewinn einer Zahnarztpraxis zu steigern liegen häufig außerhalb der Behandlungstätigkeit in den folgenden Bereichen:

  • Wachstumsstrategie
  • Personalführung
  • Patientengewinnung
  • Kommunikation (Leistungen „verkaufen“)
  • Investitionsplanung und Amortisationsberechnung
  • Wertschöpfungskette erweitern
  • Controlling
  • Reduktion der administrativen Arbeitsbelastung

Sofern nicht der gezielte Versuch unternommen wird den Gewinn zu steigern sind häufig schleichender Verfall der Praxis und Unzufriedenheit von Mitarbeitern und Praxisinhaber die Folge.

Arbeitsbelastung reduzieren

Wie dem Hamsterrad und der administrativen Tätigkeit entkommen ohne dass der Betrieb nicht mehr richtig funktioniert und der Gewinn halbiert wird? Die Beantwortung dieser Fragen ist eine der Hauptfunktionen der Betriebswirtschaftslehre und liegt erfahrungsgemäß in folgenden Bereichen:

  • Konzentration auf die eigene Kernkompetenz
  • Qualifikation der Mitarbeiter steigern
  • Delegieren von Aufgaben
  • Erfolgreiche Integration zusätzliche Behandler

Die Reduktion der Arbeitsbelastung geht häufig mit Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen einher. Die Mehreinnahmen werden dann zum Beispiel dahingehend eingesetzt, den Praxisinhaber von administrativen Aufgaben zu entlasten. Gelingt es den Praxisinhaber erfolgreich zu entlasten wird erfahrungsgemäß eine deutliche Steigerung des Betriebsergebnisses möglich, da der Inhaber sich voll auf seine Kernkompetezen konzentrieren kann.

Verkaufspreis ermitteln

Die Bewertung eines Unternehmens ist die Kür der Betriebswirtschaftslehre. Folgende Punkte sollten Berücksichtigung finden:

  • Der Wert eines Unternehmens wird durch den Fortführungswert bestimmt, den der Praxiskäufer zukünftig erzielen kann. Entsprechend müsste aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Praxisübernehmer ein Gutachten erstellen und nicht der Abgeber der Praxis – was jedoch die Regel ist.
  • Die klassische Methode der Unternehmensbewertung (Ertragswertverfahren) kommt beim Kleinunternehmen Zahnarztpraxis zu einem deutlich überteuerten Kaufpreisergebnis. Junge Behandler sind nicht bereit diese Preise zu bezahlen und die Banken stellen keine Finanzierung zur Verfügung.
  • Die allseits bekannte und seit 1987 existierende Ärztekammermethode, die auch für Zahnarztpraxen angewendet wird, gilt unter Betriebswirten als Unsinn. Diese Kritik hat Ärztekammer 2008 aufgenommen und daraufhin – wenig erfolgreich – leichte Modifikationen an der Ärztekammermethode vorgenommen.
  • Sinnvoll ist ein modifiziertes Ertragswertverfahren. Hierbei werden die Besonderheiten der freiberuflichen Tätigkeit und der sich daraus ergebenden Veräußerungssituation berücksichtigt.
  • Die Modifizierung des Ertragswertverfahrens obliegt leider keinen Richtlinien und bleibt somit dem Wissen und der Erfahrung des jeweiligen Gutachters überlassen.
  • Selbiges gilt für die Bewertung der materiellen Vermögenswerte. Hier hat sich das Zeitwertverfahren gegenüber Schätz- oder gar Buchwertverfahren etabliert.
  • Und last but not least entscheidet häufig das Konzept der Übergabe darüber ob ein Kaufpreis im Rückblick als angemessen betrachtet wird oder nicht.

Ausrichtung

Die Liberalisierung des Zahnarztberufes schreitet voran und es ergeben sich stetig neue Möglichkeiten die unternehmerische Tätigkeit fernab des Behandlungsstuhles auszuweiten. Zu den häufigsten Varianten gehören:

  • Praxiserweiterung mit mehreren angestellten Behandlern
  • Gründung eines neuen/zusätzlichen Standortes
  • Verlegung der Praxis in ein Ärztehaus
  • Zusammenschluss zu einer Berufsausübungsgemeinschaft
  • Investitionen und Anstellungen im zahntechnischen Bereich
  • Konzepte zur Übernahme oder Neugründung einer Praxis (young dentists)

Hierbei handelt es sich erfahrungsgemäß um Aufgaben- und Fragestellungen die primär betriebswirtschaftlicher Natur sind und entsprechende Expertise erfordern um schnell und dauerhaft erfolgreich zu sein und um das Projekt gegen bekannte Risiken abzusichern.